Entlassung

Entlassmanagement

Unser Entlassmanagement beginnt bereits am Tag Ihrer stationären Aufnahme. Die behandelnden Ärzte und Pflegemitarbeiter bereiten alles für Ihre Entlassung vor, damit ein nahtloser Übergang in die Anschlussversorgung oder in den häuslichen Bereich erfolgen kann.

Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach der stationären Krankenhausbehandlung erhalten Sie im Bedarfsfall, am Entlasstag die notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln von Ihrem behandelnden Arzt.

Haben Sie nach der Entlassung noch Fragen zur stationären Krankenhausbehandlung, können Sie uns über die Telefonnummer des Entlassmanagements 0431 - 388-2202 in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr und Samstags und Sonntags von 16:00 - 19:00 Uhr erreichen.

Nach Hause kommen

Klären Sie bereits vor der Aufnahme, wie Sie nach der stationären Behandlung nach Hause kommen. Der Entlassungstag wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Rückfahrt zu organisieren.

Gemäß § 60 SGB V übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Fahrten im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Im Bedarfsfall sprechen Sie bitte ihren behandelnden Arzt an, damit eine Krankentransportverordnung ausgestellt werden kann

Gesetzliche Zuzahlung

Der Gesetzgeber hat in § 39 Abs. 4 SGB V (SGB = Sozialgesetzbuch) festgelegt, dass jeder Versicherte, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, einen Krankenhauseigenanteil zu zahlen hat. Vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an, sind 10,- € pro Kalendertag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres an das Krankenhaus zu zahlen. Als Krankenhaus sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Eigenanteil im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Im Anschluss an Ihre vollstationäre Krankenhausbehandlung werden wir Ihnen daher eine Rechnung übersenden und Sie darum bitten, den Eigenanteil zu überweisen.