Medizinische Fachausdrücke für Sie erklärt
- konsiliarisch
- Definition von:die patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen ärztlichen Kollegen, meist einen Facharzt
Als Konsil (sächlich) bezeichnet man in der Medizin die patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen ärztlichen Kollegen, meist einen Facharzt. Der Begriff findet häufig im Krankenhaus Anwendung, wenn von einem Arzt einer anderen Fachrichtung ein Konsil angefordert wird. Der beauftragte Arzt (Konsiliarius oder Konsiliararzt) legt seine Empfehlungen zur Diagnostik oder Therapie meist schriftlich nieder, auch dieses Schriftstück wird als Konsil (oder Konsiliarbericht) bezeichnet. Als Konsiliardienst wird meist ein institutionalisiertes Angebot zur Beurteilung und Mitbetreuung von Patienten bezeichnet, das von anderen Ärzten für deren Patienten angefordert werden kann. Dieses Angebot kann sich auf ein Krankenhaus oder auch einen größeren Aktionsradius beschränken. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konsiliararzt

