Seelsorgebeirat
Es soll ein Seelsorgebeirat gegründet werden. Dieser setzt sich zusammen aus der Seelsorgeleitung, einem Chefarzt, einer leitenden Pflegekraft (Pflegedienstleitung, Abteilungsschwester) und einem leitenden Mitarbeiter (Kaufmännischer Direktor, stellvertretender Kaufmännischer Direktor) der Verwaltung.
Der Seelsorgebeirat ist verantwortlich für die Konzeption der Seelsorge.
Die Sitzungen des Beirates sollen quartalsweise stattfinden. Vom Seelsorgebeirat soll einmal jährlich ein Qualitätsbericht zur Seelsorge angefertigt werden. Dieser wird der Krankenhausleitung in einer hierzu einberufenen Sitzung vorgestellt.
