Seelsorgeleitung
Für die Seelsorge wird eine Seelsorgeleitung eingerichtet, die diese Abteilung nach innen und nach außen vertritt. Die Leitung soll möglichst von einem hauptamtlichen Mitarbeiter/Seelsorger ausgeübt werden. Sind in einem Hause mehrere hauptamtliche Seelsorger tätig, üben Sie die Leitung gemeinschaftlich aus, wobei einer von Ihnen als Sprecher benannt wird.
Der Seelsorgeleitung sind die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seelsorge, aber auch die ehrenamtlichen, wie z. B. die „Grünen Damen“, zugeordnet.
Die Seelsorgeleitung gibt die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung der Abteilung vor.
Er/Sie ist gleichzeitig Vorsitzender des Seelsorgebeirates.
Die Seelsorgeleitung nimmt bei Bedarf beratend an den Sitzungen der Krankenhausleitung teil. Außerdem findet zweimal jährlich zwischen dem Krankenhausdirektorium und der Seelsorgeleitung ein Erfahrungsaustausch zur Seelsorge statt, der auch dem Austausch allgemeiner Informationen zum Krankenhausbetrieb dienen soll.

